Kosten und Vergütung

Transparenz vor Beginn der Arbeit: Sie wissen, wie wir abrechnen, bevor Sie uns beauftragen. Keine Erfolgsversprechen, keine Überraschungen.

Drei Wege, wie wir abrechnen

Vergütung nach RVG

Gerichtliche Verfahren und die Verbraucher-Erstberatung rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Die Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert.

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Vergütungsvereinbarung

Für außergerichtliche Beratung, Restrukturierungen und Verhandlungen vereinbaren wir Stundensätze oder Pauschalen – schriftlich, vor Beginn der Arbeit.

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Rechtsschutz und Beratungshilfe

Wir prüfen Ihre Rechtsschutzversicherung und beraten auf Beratungshilfeschein, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

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Früh handeln oder zuwarten

Zuwarten

  • Antragsfrist läuft unbemerkt ab
  • Persönliche Haftung für jede weitere Zahlung
  • Sanierungsoptionen wie StaRUG oder Schutzschirm entfallen
  • Verhandlungsposition gegenüber Banken verschlechtert sich
  • Höhere Kosten durch Verfahren statt Vorbereitung

Frühzeitige Beratung

  • Klarheit über Fristen innerhalb weniger Tage
  • Dokumentierte Entscheidungen entlasten die Geschäftsführung
  • Alle Sanierungswege bleiben offen
  • Verhandlungen aus einer Position der Stärke
  • Planbare Kosten durch Pauschalen und Stundensätze

Häufige Fragen

Erstberatung

Vergütung

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Ihre Frage ist nicht dabei?Rufen Sie an oder schreiben Sie uns – wir antworten in der Regel am selben Werktag.
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Kostenangebot anfordern

Beschreiben Sie kurz Ihre Situation. Sie erhalten eine Einschätzung und ein Angebot – vor Beginn der Arbeit.

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