Mandantenhinweise
Damit Sie wissen, was Sie erwartet: Informationen zu Erstberatung, Kosten, Ablauf, Mitwirkung und Kommunikation – vor Beginn eines Mandats.
Erstberatung und Kosten der Erstberatung
Ein erstes Telefonat, in dem wir klären, ob wir Ihnen helfen können, ist kostenfrei. Eine Erstberatung ist ein Gespräch, in dem wir Ihren Fall rechtlich einordnen und Handlungsoptionen aufzeigen. Für Verbraucher ist die Gebühr der Erstberatung nach § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt. Mit Unternehmen vereinbaren wir vor dem Gespräch ein Pauschalhonorar. Die Erstberatung wird auf ein nachfolgendes Mandat angerechnet.
Ablauf eines Mandats
- Erstgespräch: Sie schildern die Situation, wir stellen Fragen und geben eine erste Einschätzung.
- Angebot und Auftrag: Sie erhalten eine Vergütungsvereinbarung oder einen Hinweis auf die gesetzliche Vergütung, eine Vollmacht und unsere Mandatsbedingungen. Das Mandat beginnt mit Ihrer Unterschrift.
- Bearbeitung: Wir werten Unterlagen aus, entwickeln die Strategie und stimmen jeden wesentlichen Schritt mit Ihnen ab.
- Umsetzung: Schriftsätze, Verhandlungen, Anträge und Verfahren. Sie erhalten Kopien aller ein- und ausgehenden Schreiben.
- Abschluss: Abschlussbericht, Endabrechnung und Hinweise zu Fristen, die nach Beendigung weiterlaufen.
Vergütung
Gesetzliche Vergütung (RVG): Gerichtliche Verfahren rechnen wir, sofern nichts anderes vereinbart wird, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Die Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert und den angefallenen Gebührentatbeständen. Auf Wunsch erstellen wir vorab eine Kostenschätzung.
Vergütungsvereinbarung: Für außergerichtliche Beratung, Restrukturierungen, Sanierungskonzepte und Verhandlungen vereinbaren wir schriftlich ein Zeithonorar (§ 3a RVG). Die Stundensätze hängen vom eingesetzten Berufsträger und der Komplexität ab und werden Ihnen vor Beginn mitgeteilt. Die Abrechnung erfolgt im Sechs-Minuten-Takt mit detailliertem Tätigkeitsnachweis, in der Regel monatlich.
Pauschalen: Für abgrenzbare Aufgaben, etwa die Prüfung eines Anfechtungsschreibens oder die Vorbereitung eines Verbraucherinsolvenzantrags, bieten wir Pauschalhonorare an.
Hinweis nach § 49b Abs. 5 BRAO: Richten sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert, weisen wir vor Übernahme des Auftrags darauf hin. Auslagen (Kopien, Porto, Reisekosten) und die gesetzliche Umsatzsteuer kommen hinzu.
Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe und Rechtsschutz
Beratungshilfe: Wer die Kosten anwaltlicher Beratung nicht aufbringen kann, erhält beim Amtsgericht seines Wohnorts einen Beratungshilfeschein (Beratungshilfegesetz). Der Eigenanteil beträgt 15 Euro. Wir beraten auf dieser Grundlage insbesondere im Verbraucherinsolvenzverfahren.
Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenstundung: In gerichtlichen Verfahren kann Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO) beantragt werden; im Insolvenzverfahren die Stundung der Verfahrenskosten nach § 4a InsO.
Rechtsschutzversicherung: Insolvenzrechtliche Beratung ist in vielen Policen ausgeschlossen. Wir prüfen Ihre Versicherungsbedingungen und holen bei Bedarf eine Deckungszusage ein. Die Korrespondenz mit dem Versicherer ist eine eigene Tätigkeit, die wir nur nach Absprache abrechnen.
Mitwirkungspflichten
Ein gutes Ergebnis setzt vollständige und richtige Informationen voraus. Bitte übergeben Sie uns alle Unterlagen, die mit dem Fall zusammenhängen, auch solche, die Ihnen ungünstig erscheinen. Teilen Sie uns Änderungen Ihrer Anschrift, Erreichbarkeit und wirtschaftlichen Verhältnisse unverzüglich mit. Leiten Sie Schreiben von Gerichten, Behörden, Verwaltern und Gegnern sofort an uns weiter – viele Fristen beginnen mit der Zustellung an Sie.
Fristen
Im Insolvenzrecht laufen Fristen, die nicht verlängert werden können: die Antragsfrist des § 15a InsO, Fristen zur Forderungsanmeldung, Widerspruchs- und Beschwerdefristen. Wir notieren alle Fristen in unserem Fristenkalender mit Vorfrist. Bitte teilen Sie uns Ihrerseits jede Frist mit, von der Sie Kenntnis erhalten, und bestätigen Sie den Eingang wichtiger Schreiben von uns.
Vollmacht
Für die Vertretung gegenüber Dritten benötigen wir eine schriftliche Vollmacht. Die Vollmacht berechtigt uns zur Vertretung in dem bezeichneten Mandat, zur Entgegennahme von Zustellungen und Zahlungen sowie zur Bestellung von Untervollmächtigten. Sie kann jederzeit widerrufen werden.
Kommunikation
Wir kommunizieren mit Gerichten und anderen Anwälten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Mit Ihnen kommunizieren wir per Telefon, Post und E-Mail. Unverschlüsselte E-Mails sind nicht abhörsicher; für vertrauliche Unterlagen bieten wir eine Ende-zu-Ende-verschlüsselte Übertragung an oder stimmen mit Ihnen einen anderen sicheren Weg ab. Bitte nutzen Sie für Anfragen ausschließlich die Adresse [email protected] mit einem eindeutigen Betreff.
Verschwiegenheit
Alles, was Sie uns anvertrauen, unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 2 BORA, § 203 StGB). Sie gilt zeitlich unbegrenzt und auch gegenüber Behörden und Gerichten. Mitarbeitende und Dienstleister sind schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Haftungsbeschränkung
Die Kanzlei ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Für Verbindlichkeiten aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung haftet nach § 8 Abs. 4 PartGG nur das Gesellschaftsvermögen. Zu diesem Zweck unterhält die Kanzlei eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2.500.000 EUR je Versicherungsfall (PartG mbB nach § 8 Abs. 4 PartGG, § 51a BRAO). Eine darüber hinausgehende Begrenzung der Haftung für fahrlässig verursachte Schäden wird gegebenenfalls in den Mandatsbedingungen nach § 52 BRAO vereinbart.
Beendigung des Mandats
Sie können das Mandat jederzeit kündigen. Auch wir können das Mandat kündigen, jedoch nicht zur Unzeit. Nach Beendigung erhalten Sie die Originalunterlagen zurück; die Handakte bewahren wir nach § 50 BRAO sechs Jahre auf.
